Abschaffung der Sondernutzungsgebühren für stationsgebundenes Carsharing

Datum: 14.12.2020 zum Antrag

Fraktion AL/ Grüne, Tübingen


Wir beantragen:
1. Einen Bericht über:
a) die aktuellen Regelungen für die Bereitstellung von Stellplätzen für Carsharing (Kosten,
Kriterien, Einnahmen) in Tübingen.
b) welche Maßnahmen des Carsharinggesetz (CsgG) in Tübingen bereits umgesetzt sind
und welche nicht (warum)?
2. Die Verwaltung ordnet bei Bedarf Plätze für stationsbasiertes Carsharing auf öffentlichen
Verkehrsflächen ohne Entgelt an.
3. Die Sondernutzungsgebühr welche die Stadt für Stellplätze auf städtischem Grund erhebt
wird gestrichen. Diese Plätze werden in Zukunft bevorzugt an Elektrofahrzeuge vergeben.

Begründung
Im Frühjahr 2020 wurde die Straßenverkehrsordnung (StVO) novelliert. Damit kann das Carhsaringgesetz (CsgG) nun vollständig umgesetzt werden. Insbesondere gibt es nun ein offizielles Carsharing Schild, welches die Ausweisung von Stellplätzen im öffentlichen Verkehrsraum ermöglicht.
Bislang ist Carsharing durch hohe Stellplatzgebühren benachteiligt gegenüber dem privaten PKW
Besitz. Für eine Erhöhung der Carsharing Nutzerzahlen, und dadurch bedingte Reduktion individueller PKW, ist die Wirtschaftlichkeit des Angebots mitunter entscheidend.