Beauftragung/Erstellung eines öffentlichen Wegekatasters

Datum: 23.04.2021 Nummer: A0097/21

Fraktion Grüne/ future! Magdeburg

Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt ein digitales, öffentliches Wegekataster zu erstellen oder
dieses bei einem Dienstleistenden in Auftrag zu geben. Das Wegekataster soll folgende
öffentliche Wege beinhalten: Radwege, Radrouten, Fußwege, Wanderwege und Reitwege.
Im Kataster sollen folgende Informationen dazu gesammelt werden: Strecke, Länge, Breite,
Wegequalität und Beschilderung. Das Kataster soll den Empfehlungen und Vorgaben des
Kompetenzzentrums Open Data beim Bundesverwaltungsamt berücksichtigen und kompatibel
zu INSPIRE sein.

Begründung:
Ein Wegekataster kann helfen, Rad- und Fußwege, die sich in der Baulast der Kommune
befinden, zu erfassen sowie Widmungen und Beschilderungen, Wegequalitäten etc. zu
dokumentieren, evaluieren und den Überblick zu behalten.
Mit einer Anbindung an das GIS, wodurch Lage und Verlauf der Straßen und deren Teilstrecken
sofort nachvollziehbar sind und im gleichen Zuge eine Lagekarte gedruckt werden kann, können
einfacher und schneller Karten erstellt, Verkehrsplanung- und Entwicklung fortgeschrieben und
Anfragen schneller und konsistenter beantwortet werden.
Darüber hinaus dient ein Wegekataster zur Sicherung der Wegequalität. Durch die
vorhandenen Verzeichnisse und Übersichten können schneller Informationen für die tägliche
Arbeit im Baudezernat gefunden und bearbeitet werden. Ein Wegekataster ist ein gängiges
Mittel der Verkehrsplanung. Als Beispiele aus anderen Kommunen sind z. B. das digitale
Wegekataster Nordhessen (3.000 km touristischen Radrouten), Wegekataster des
Vogtlandkreises (80 Routen, Erweiterung um Reitwege, Beschilderung und Mängelverwaltung).
Da die Stadtverwaltung oftmals keine freien Personalkapazitäten hat, kann die Erstellung des
öffentlichen Wegekatasters auch beauftragt werden bzw. sich explizite Software angeschafft
werden. Einige Beispiele dafür sind: cardo4 Wegekataster, adKOMM.