Antrag: Verkehrs- und Lebensqualität in der Arndtstraße erhöhen

Datum 02.02.2016 | Nummer A0004/16

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die Arndtstraße zwischen Liebknechtstraße und Großer Diesdorfer Straße auf der Basis §45 (1) Ziff. 3 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs und „zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen“ in der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf einen Wert unter 50 km/h beschränkt werden kann.

Bei der Prüfung sind das Umweltamt und das Stadtplanungsamt mit einzubeziehen. Die Ergebnisse sind dem Stadtentwicklungsausschuss (StBV) und dem Umweltausschuss (UwE) vorzulegen. Weiterlesen