Erstellung eines Zero Waste-Konzepts

Datum: 08.09.2021 Nummer: VII/2021/03069


Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, Halle.

Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Halleschen Wasser und Stadtwirtschaft GmbH bis spätestens Ende 2022 ein „Zero Waste-Konzept“ für Halle (Saale) mit Analyse des Abfallvermeidungspotentials und verbindlichen Zielen/Maßnahmen zu erstellen. Die Erarbeitung des Abfallvermeidungskonzeptes erfolgt unter Beteiligung der Öffentlichkeit und in Zusammenarbeit mit einem wissenschaftlichen Institut. Geprüft wird, inwieweit für die Konzepterstellung Fördermöglichkeiten durch Programme des Landes, Bundes und der Europäischen Union in Anspruch genommen werden können, beispielsweise das Förderprogramm Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

Begründung:
Entsprechend dem Abfallgesetz des Landes Sachsen-Anhalt haben öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger mindestens alle sechs Jahre Abfallwirtschaftskonzepte über die Verwertung, insbesondere die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und die Beseitigung der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenden Abfälle zu erstellen. Außerdem sind im Konzept die getroffenen Maßnahmen zur Abfallvermeidung darzustellen. Das immer noch gültige Abfallwirtschaftskonzept 2015 wurde in der Stadtratssitzung am 30.09.2015 beschlossen. Echte Maßnahmen finden sich im Kapitel „Abfallvermeidung“ des Konzeptes allerdings nicht, lediglich ein paar „Tipps“ und „Empfehlungen“.
Vorgeschlagen wird mit dem vorliegenden Antrag auch in Halle das Thema Abfallvermeidung stärker in den Blick zu nehmen. Ziel muss es sein, Abfallmengen immer weiter zu reduzieren. Eine wesentliche Verringerung kann jedoch nicht durch Verbrennung oder Deponierung erreicht werden, sondern vorrangig durch die Förderung von Systemen, die von vornherein keinen Abfall erzeugen. Es gilt die im Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgesehene Abfallhierarchie zu befolgen: Abfallvermeidung vor Wiederverwendung, vor Recycling, vor sonstiger Verwertung, vor Beseitigung.
Halle sollte dem Beispiel anderer Städte folgen und konkrete Ziele zur Müllreduzierung aufstellen und eine Strategie entwickeln, wie diese Ziele auch erreicht werden können. Zero Waste bedeutet wörtlich übersetzt „Null Abfall“ und ist damit gleichzeitig eine Vision und der Weg hin zu dieser Vision. Inzwischen beteiligen sich an einer entsprechenden Initiative ca. 400 europäische Gemeinden.
Im vergangenen Jahr hat Kiel als erste deutsche Stadt ein eigenes Zero Waste-Konzept verabschiedet – vgl. https://www.kiel.de/de/umwelt_verkehr/zerowaste/zerowaste_kiel_konzept.pdf. Dabei hat sich die Landeshauptstadt von Schleswig-Holstein zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2035 die Gesamtabfallmenge pro Kopf pro Jahr durchschnittlich um 15 % zu reduzieren und die Restabfälle bis zum Jahr 2035 zu halbieren und langfristig auf 50 kg/EW*a zu reduzieren. Inzwischen gibt es erste Ratsbeschlüsse auch in Köln und München – vgl. https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=322737 und https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/TOP/6105449.pdf.
Auch wenn in dem im vergangen Jahr fortgeschriebenen städtischen Klimaschutzkonzept in Halle bisher auf ein Handlungsfeld „Abfallwirtschaft“ verzichtet wurde, sollten in Zeiten der globalen Klimakrise Ressourcenverschwendungen jeglicher Art so weit wie möglich vermieden werden. Mehr Abfallvermeidung führt in jedem Fall zur Reduktion der CO2-Emissionen infolge der thermischen Verwertung und hinsichtlich der Abfalltransporte.