Farbliche Hervorhebung von Bordradwegen

Datum: 27.08.2021 Nummer: A0168/21

Fraktion Grüne/ future! Magdeburg

 

Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Zukunft bei allen Neubauprojekten, Lückenschlussmaßnahmen und grundhaften Sanierungen die Bordradwege in rötlicher Farbgebung auszuführen. Dabei sind entweder rot eingefärbter Asphalt, rot eingefärbte Betonplatten oder Betonsteine zu verwenden.

Begründung:
Die rötliche Hervorhebung von Radverkehrsflächen gegenüber Gehwegflächen ist seit Beginn der 1990er Jahre nicht nur in Magdeburg die Regel, da potentielle Konflikte zwischen dem Fußverkehr und den Radfahrenden dadurch vermindert werden.
Gemäß den „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA 2010) sind Radverkehrsflächen von den Gehwegen deutlich farbig abzusetzen. Auch in der ‚Richtlinie für die Planung und Instandsetzung von Radverkehrsanlagen in der Landeshauptstadt Magdeburg‘ vom 11.11.2004 sind „Radwege an bebauten Straßen … vorzugsweise mit Pflasterelementen, die grundsätzlich eine rote Tönung aufweisen, bzw. in Asphaltbauweise auszustatten“.
Darüber hinaus ist die deutliche Hervorhebung zusätzlich zu den ggf. vorhandenen taktilen Maßnahmen eine gute Hilfe für sehbehinderte Menschen.