Flächenverbrauch im Landkreis Harz

Datum: 15.06.2020 Anfrage-014/2020

Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, Harz

Der tägliche Flächenverbrauch in der Bundesrepublik kostet wertvolles Ackerland und zerstört Naturraum. Nach Angaben des NABU liegt der durchschnittliche Wert in der Bundesrepublik derzeit bei rund 66 Hektar pro Tag. In der Neuauflage der Nachhaltigkeitsstrategie 2016 hat die Bundesregierung das Ziel formuliert, das Wachstum der Siedlungs- und Verkehrsfläche bis zum Jahr 2030 auf weniger als 30 Hektar pro Tag zu verringern. Das bedeutet, ein sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden ist angesagt […]


Vor diesem Hintergrund bitte ich den Landrat um die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie ist der Flächenanteil von Ackerland, Grünland, Wald und Wasserflächen im Landkreis Harz und wie hat sich dieser in den letzten 10 Jahren verändert bzw. entwickelt? Bitte pro Jahr angeben.
2. Wie viele Ackerflächen wurden in den zurückliegenden 6 Jahren (2014 – 2019) im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bepflanzt?
3. Nach §§ 15 und 16 Landwirtschaftsgesetz LSA darf landwirtschaftliche Nutzfläche nur in begründeten Ausnahmefällen der Nutzung entzogen oder in der landwirtschaftlichen Nutzung beschränkt werden. Wie oft wurde in den zurückliegenden 6 Jahren (2014 – 2019) in die Belange der Landwirtschaft und Agrarstruktur eingegriffen und dabei Flächen der Nutzung entzogen oder in der landwirtschaftlichen Nutzung beschränkt? Bitte die jährliche Anzahl der Vorgänge, den jeweils betroffenen Umfang der Flächen und den Grund angeben.
4. Beispielsweise erfolgte zum Ausgleich der B 6n-Baumaßnahmen ein gewaltiger Ackerflächen-Entzug als Streifen entlang des Steinholzes und der Harslebener Berge. Gibt es in der Kreisverwaltung eine Analyse der Effizienz von bisher realisierten Ausgleiches -Maßnahmen mit Flächenentzug?
Ziel sollte sein, keine Maßnahmen mit zusätzlichem Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen mehr zuzulassen. Es erscheint als Ausgleichsmaßnahme sinnvoller, z.B. funktionstüchtige Laichgewässer herzustellen bzw. wichtige Lebensräume besser zu pflegen und zu erhalten. Auch ein finanzieller Ausgleich wäre denkbar (Ausgleichsfond), aus dem dann Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen finanziert werden können. Welche Position hat die Kreisverwaltung dazu?
5. Hat sich die Flächeninanspruchnahme für Gewerbe/Industrie, Gebäude und Verkehr im Landkreis in den zurückliegenden zehn Jahren gleichbleibend verhalten, verlangsamt oder beschleunigt?
6. Welche planungsrechtlichen Möglichkeiten gibt es, die Versiegelung von weiteren Flächen im Sinne der oben genannten bundespolitischen Ziele wesentlich zu verlangsamen?
7. Wo sieht die Kreisverwaltung Veränderungsbedarf zur Anpassung von Regelungen, um mehr Möglichkeiten für den Rückbau und die Entsiegelung von nicht mehr benötigten Flächen zu ermöglichen?