Förderschulen im Landkreis Harz – Schülerbeförderung

Datum: 06.09.2021 Anfrage-049/2021

Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, Landkreis Harz

Für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur und von der Schule ist, entsprechend Schulgesetz, der Landkreis Harz zuständig. Dies trifft auch auf die Schüler*innen – Beförderung der Förderschulen zu, da sich die jeweiligen Schulen an unterschiedlichen Standorten im Landkreis befinden.
[…]
Vor diesem Hintergrund bitten wir den Landrat um eine Information zum Sachstand in der Kreistagssitzung am 22.09.2021 und die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:


1. Sind der Kreisverwaltung Informationen zu den durchschnittlichen Beförderungszeiten zu den jeweiligen Förderschulen bekannt? Wenn ja, welche Anzahl von Schülerinnen und Schülern muss dabei eine Beförderungszeit von über 60 Minuten (in einer Richtung) bewältigen? Sollten keine entsprechenden Daten vorliegen, ist dann die zeitnahe Erhebung von belastbaren Daten zu Beförderungszeiten von Kindern und Jugendlichen in Förderschulen geplant?
2. Welche Beförderungszeit (in Minuten) vom Wohnort (Wohnung) zum Schulort (Förderschule) hält die Kreisverwaltung für zumutbar?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Kreisverwaltung, insbesondere für Schülerinnen und Schüler im ländlichen Raum und in Randlagen des Landkreises Harz, um zumutbare Beförderungsbedingungen zu garantieren?
4. Ist eine zeitnahe Anpassung der entsprechenden Satzung in Hinblick auf zumutbare Beförderungszeiten geplant?
5. Werden Eigenanteile an den Kosten der Schülerbeförderung bei den Eltern erhoben? Wenn ja, in welcher Höhe?
6. Bestehen Regelungen zur Befreiung vom Eigenanteil?
7. Wie verhält es sich mit der Finanzierung der Schülerbeförderung in den Ferien, wenn auch da der Hort besucht wird? Gibt es dabei Unterschiede, ob es sich um einen staatlichen Hort oder den eines freien Trägers handelt?