Gestalterische und bauliche Maßnahmen an Kreuzungen und Einmündungen in Stadtfeld-Ost

Datum: 17.11.2020 Nummer: A0238/20

Fraktion Grüne/ future! Magdeburg

Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Falschparken nach StVO §12 an den folgenden
Kreuzungen und Einmündungen durch die Installation von Pollern und/oder Fahrradabstellanlagen in 2021 baulich zu unterbinden (unter Beachtung der Schleppkurven von Müll- sowie Feuerwehrfahrzeugen, Lieferverkehr und MVB-Bussen sowie Bordsteinabsenkungen für Menschen mit Beeinträchtigungen oder Kinderwagen).
Sollten die Sperrflächenmarkierung UND bauliche Maßnahmen nach schriftlicher Rücksprache mit der oberen Verkehrsbehörde nicht möglich sein, so sind NUR die benannten baulichen Maßnahmen zu ergreifen:
1.) Immermannstraße/Goethestraße
2.) Goethestraße/Gerhart-Hauptmann-Straße
3.) Lessingstraße/Wilhelm-Kobelt-Straße
4.) Goethestraße/Wilhelm-Klees-Straße

Begründung:
Stadtfeld-Ost ist der bevölkerungsreichste sowie am dichtesten besiedelte Stadtteil Magdeburgs [4]. Der subjektive Parkdruck ist enorm. Dies führt leider nicht dazu, dass private Stellplatzanlagen genutzt werden, sondern das insbesondere nachts Kreuzungen und Einmündungen widerrechtlich zugeparkt werden. Bei diesem Antrag steht die Verkehrssicherheit im Vordergrund. Insbesondere gefährdete Gruppen wie Kinder und ältere Menschen müssen geschützt werden. Durch zugeparkte Kreuzungen und Einmündungen wird der Sichtbereich erheblich eingeschränkt. Eine sichere Querung der Straße und die Einhaltung der Rechts-vor-Links-Regelung wird deutlich erschwert. Häufig werden beim Parken auf Sperrflächen und im Kreuzungsbereich auch abgesenkte Bordsteine verstellt, so dass diese nicht von Menschen mit Beeinträchtigungen, Älteren und Elternteilen mit Kinderwagen genutzt werden können. Dies behindert die Barrierefreiheit enorm. Maßnahmen wie Sperrflächenmarkierung sowie regelmäßige Kontrollgänge durch das Ordnungsamt lösen das Problem nicht, wie in den Stellungnahmen und Informationen S0191/19, I0305/20 nachzulesen [2] [3]. Gleichwohl die MVB nun (außerhalb der Arbeitszeiten des Ordnungsamtes) berechtigt ist, die
Abschleppung von falschgeparkten Fahrzeugen zu veranlassen, werden MVB-Busse häufig an der Weiterfahrt behindert.
Es kann nicht sein, dass der bereits gebeutelte ÖPNV durch falschgeparkte Kraftfahrzeuge an
einem effizienten Betrieb gehindert wird. Der MVB zufolge wurden 2020 bereits Verzögerungen
von über 15 Stunden durch Falschparkende verursacht [1].
Darüber hinaus sieht der Entwurf des Verkehrsentwicklungsplan 2030+ unter Pilotmaßnahme
Pilot_07 (S. 101) die „Umgestaltung eines durch Gehwegparken besonders beeinträchtigten
Straßenabschnitts unter Einbeziehung gestalterischer und baulicher Maßnahmen hauptsächlich
im Kreuzungsbereich (z. B. Straßenbäume, Poller, Fahrradbügel)“ vor.
[1] Volksstimme Magdeburg „Wenn es zu eng wird für den Bus“
[2] Volksstimme Magdeburg „Falschparker in Stadtfeld-Ost – Halle macht’s vor“
[3] Volksstimme Magdeburg „Sperrflächen sinnlos gegen Falschparker“
[4] Stadtteilreport 2019, 3.18 Stadtfeld-Ost