Gesundheitsschutz für Arbeitnehmer*Innen im Landkreis Harz

Datum: 07.06.2021 Anfrage-044/2021

Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, Landkreis Harz

Aktuell muss jedes Unternehmen in Deutschland ein betriebliches Hygienekonzept für die Coronavirus- Pandemie vorweisen. In den zurückliegenden Wochen erreichten uns dazu Hinweise von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Unternehmen im Landkreis Harz. Dabei ging es um die mangelnde Umsetzung von Hygienevorschriften, fehlende Gefährdungsbeurteilungen oder fehlende Hygienekonzepte in ihren Arbeitsstätten.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Landrat um eine Information zum Sachstand und die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:
1.Hat die Landkreisverwaltung Hinweise auf derartige Fälle aus Unternehmen im Landkreis Harz?
2. Wer ist für die Überwachung der Vorhaltung von Hygienekonzepten in Unternehmen des Landkreises Harz zuständig? Wurden in den vergangenen Monaten Kontrollen zur Einhaltung der Hygienekonzepte bzw. ob überhaupt ein Hygienekonzept vorhanden ist, in Unternehmen im Kreisgebiet durchgeführt? Wenn ja, wie viele und mit welchem Ergebnis?
3. Welche Konsequenzen hat ein Unternehmen zu erwarten, welches über kein Hygienekonzept verfügt und damit seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einer Gefährdung aussetzt?
4. An wen können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wenden, wenn in einem Unternehmen kein Hygienekonzept vorliegt?
5. Welche Möglichkeiten sieht die Landkreisverwaltung, um mehr Infektionsprävention am Arbeitsplatz durchzusetzen bzw. die Schutzvorgaben einzuhalten?
6. Sind nach Meinung der Landkreisverwaltung die betrieblichen Pandemieplanungen bzw. Hygienekonzepte in den Unternehmen des Landkreises an die Gefährdungslage angepasst?
7. Wenn gegenüber Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern aufgrund eines mutmaßlichen Kontaktes mit einer infizierten Person, eine Beschränkung der Bewegungsfreiheit (Sprich Quarantäne) erfolgte, sich diese Person gleichzeitig im Dienstplan als Urlaub geplant war, dann sollen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes (§ 56 IfSG) Zahlungen an den Arbeitgeber möglich sein. Ist das an dem? Wenn ja, wie viele dieser Vorgänge bzw. Anträge gab es im Landkreis Harz in den zurückliegenden 6 Monaten?