Ladeinfrastrukturkonzept und -ausbau Elektromobilität

Datum: 29.06.2021 Nummer: A0139/21

Fraktion Grüne/ future! Magdeburg

 

Der Stadtrat möge Beschließen:
Der Stadtrat von Magdeburg erkennt an, dass der bedarfsgerechte Ausbau diskriminierungsfreier Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge und E-Fahrräder ein wichtiges Element, von vielen, für eine erfolgreiche klimaneutrale Mobilitätswende in Magdeburg ist. Auch um das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 zu erreichen.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt kurz- bzw. mittelfristig Anträge bei folgenden Förderprogrammen zur Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (E-Autos und EFahrräder), ggf. unter Mitwirkung der städtischen Gesellschaften und der Städtischen Werke Magdeburg GmbH, zu stellen:
– Förderprogramm „Fahrradladestationen“ der Lotto-Toto GmbH sowie Bereitstellung der Eigenmittel (15% der Geldsumme oder unbare Eigenleistungen wie z. B. vorbereitende Maßnahmen wie die Standortsuche und/oder die Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen am Standort (Klärung der Eigentums-/ Nutzungsverhältnisse des Grundstückes, Wegerechte, Stromversorgung, etwaige behördliche Genehmigung u.a.)).
– Förderrichtlinie Elektromobilität des BMVI vom 14.12.2020, sobald ein neuer Förderaufruf existiert und für Kommunen oder städtische Gesellschaften anwendbar ist.
– Die Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Sachsen-Anhalt, sobald ein neuer Förderaufruf existiert und für Kommunen oder städtische Gesellschaften anwendbar ist.
– Förderprogramm „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
– andere einschlägige Förderprogramme einschließlich ihrer möglichen Eigenmittel oder unbaren Eigenleistungen.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 2. Quartal 2022 ein städtisches
Ladeinfrastrukturkonzept zu erstellen, welches sich am Ladeinfrastrukturkonzept des Landes bzw. seiner Fortschreibung orientiert und sowohl öffentliche Ladepunkte wie auch teil-öffentliche Ladepunkte (Supermärkte, öffentliche Institutionen wie z. B. Hochschulen, Behörden) sowie auch private Ladepunkte (MVB, Wobau etc.), Akkumulator-Lade- und Wechselstationen und Schnellladepunkte umfasst.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt bei Ladepunkten auf welche die Landeshauptstadt einen Einfluss hat, wie z. B. städtische Ladepunkte sowie Ladepunkte von städtischen Unternehmen und SWM-Ladepunkte, darauf hinzuwirken, dass der Ladestrom möglichst kostengünstig angeboten wird.