Open-Air-Kulturveranstaltungen ohne vorherige Anmeldung

Datum: 08.09.2021 Nummer: VII/2021/03064

Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, Halle

1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mehrere, mindestens aber zwei Flächen im Stadtgebiet für die Durchführung von Open-Air-Kulturveranstaltungen ohne vorherige Anmeldung zur Verfügung zu stellen und ein angemessenes Regelwerk dafür zu erarbeiten.
2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, diese Möglichkeit mittels geeigneter Kommunikationskanäle öffentlichkeitswirksam zu bewerben.

Begründung:
Die Möglichkeit von niederschwelligen Open-Air-Kulturveranstaltungen (z.B. Live-Musik) stellt eine sinnvolle Ergänzung der in Halle bereits möglichen Spontanpartys dar. Es sollte sich nicht um dieselben Flächen wie die für Spontanpartys handeln.
In Magdeburg, wo ein solches Angebot bereits existiert, können die Flächen für folgende Veranstaltungen genutzt werden:
– zum Zwecke des spontanen Zusammenfindens zum gemeinsamen Erholen, Musikgenießen, Picknick, Tanz, Unterhaltung und ähnliches, ohne das Alkoholkonsum im Vordergrund steht,
– mit maximal 200 gleichzeitig auf der jeweiligen Grünfläche Anwesenden,
– bis maximal 22:00 Uhr,
– unter Einhaltung der geltenden Immissionsrichtwerte,
– ohne gewerbliche Abgabe von Speisen und Getränken.


Ein Anspruch auf Nutzung der jeweiligen Grünfläche besteht nicht, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung durch andere Interessierte. Es gilt „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Durch eine Begrenzung auf 22 Uhr und die Nutzung anderer Flächen als die für Spontanpartys wäre auch sichergestellt, dass sich aus einer (nicht anmeldepflichtigen) Open-Air-Kulturveranstaltung keine (anmeldepflichtige) Spontanparty entwickelt. „Open-Air-Kulturveranstaltung“ lässt sich dabei wie in Magdeburg weit fassen. Dennoch stellen die definierten Rahmenbedingungen (z.B. Alkoholkonsum steht nicht im Vordergrund, Ende spätestens 22 Uhr) eine klare Abgrenzung zur Spontanparty dar.