Datum: 17.11.2021 Nummer: A0237/21
Fraktion Grüne/ future! Magdeburg
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich gegenüber dem Land und im Rahmen des Städte- und
Gemeindebundes für eine Abschaffung der Regelung zur Festlegung eines Höchstsatzes für
Parkgebühren gemäß Verordnung über Parkgebühren des Landes (ParkG VO) einzusetzen
sowie auf eine Übertragung der Ermächtigung zur Festlegung der Gebühren für
Bewohnerinnenparkausweise hinzuwirken. Um sofortige Abstimmung wird gebeten.
Begründung:
Die Deckelung der Parkgebühren – unverändert seit 1992 – und das bisherige Unterlassen der Übertragung der Festlegung von Gebühren für Bewohnerinnenparkausweise durch die
Landesregierung, beschränkt eklatant die kommunale Selbstverwaltung.
Es unterminiert örtliche Ansätze zur Planung und Steuerung von Verkehrsströmen und zum
Management des ruhenden Verkehrs. Örtliche Gegebenheiten und Verkehrskonzepte sind
einzubeziehen bei der Gestaltung der Parkraumbewirtschaftung. Dies wird den Kommunen
bisher verwehrt. Kommunaler Politik sind hier die Hände gebunden.
Die allgemeine Teuerungsrate, seit 1992 beträgt diese 47%, verursacht entsprechende
Preisanstiege bei Errichtung und Unterhalt von öffentlichem Parkraum. Gleichzeitig verteuert die
Tarifentwicklung die Kontrolle des Parkraums. Mit der Deckelung der Parkgebühren wird den
Kommunen verwehrt diese Kostenpunkte über entsprechende Gebührensatzungen adäquat
abzubilden.
Rechtlicher Hintergrund:
Die Festlegung eines Höchstsatzes für Parkgebühren durch eine Landesverordnung wird durch
§ 6a Abs. 6 Satz 3 der Straßenverkehrsordnung ermöglicht. Da dies als kann-Regelung gefasst
ist, kann ein Land davon auch absehen. Die große Mehrheit der Bundesländer verzichtet
entsprechend auf die Festlegung eines Höchstsatzes.
Die Übertragung der Hoheit zur Festlegung von Gebühren für Bewohner*innenparkausweise auf
die Kommunen wird durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßen-gesetzes
und zur Änderung weiterer Vorschriften ermöglicht. Dies ist in Sachsen-Anhalt bisher nicht erfolgt.