Photovoltaik auf Bestandsgebäuden in städtischer Hand

Datum: 26.05.2021 Nummer: A0115/21

Fraktion Grüne/ future! Magdeburg

Der Stadtrat möge beschließen:
Dächer von kommunalen Bestandsgebäuden, die sich in der Bewirtschaftungsverantwortung des Eigenbetriebes Kommunales Gebäudemanagement befinden, sollen mit Beschluss dieses Antrages sukzessive für Photovoltaik genutzt werden.
Dies kann über die Vermietung/Verpachtung der Dachfläche oder über KGM selbst erfolgen. Es sind mindestens 5 Photovoltaik-Anlagen mit je mind. 20 kWp pro Jahr zu realisieren. Die benötigten Mittel sollen gesondert als Investitionsmittel im städtischen Haushalt bereitgestellt werden und vom Finanzbeigeordneten für 2021 ff. eingestellt werden.
Die Erkenntnisse aus dem 13. Treffen des Landesnetzwerks „Energie & Kommune“ vom
17.03.2021 mit dem Thema „Kommunen als Energieerzeuger“ und die Ergebnisse, welche von der Kanzlei Schweizer Legal erarbeitet wurden, sind dabei zu berücksichtigen.