Regionalentwicklung im Landkreis Harz

                                                                                                   Datum: 07.06.2021 Anfrage-043/2021

Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, Landkreis Harz

Es ist erklärtes Ziel der aktuellen Landesregierung, die Energieproduktion in den Windvorranggebieten zu erhöhen. Durch die 5 Regionalen Planungsgemeinschaften im Land, erfolgten Ausweisungen von Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie. Für unseren Planungsraum ist die Regionale Planungsgemeinschaft Harz zuständig.
[…]
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Landrat um eine Erläuterung und die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:


1. Sind die Aussagen im Regionalplan Harz von 2009 für die Ausweisung von Planungsgebieten für WKA noch kompatibel mit den inzwischen erfolgten Anpassungen von bundes- und landespolitischen Zielen zur Nutzung der erneuerbaren Energien und den inzwischen dazugekommenen/erlangten Erkenntnissen?
2. Am 27.11.2015 erfolgte durch die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz der Aufstellungsbeschluss über das „Aufstellungsverfahren – Sachlicher Teilplan „Erneuerbare Energien- Windenergienutzung“? Das war vor 6 Jahren. Auf welchem Stand befindet sich das Verfahren? Am 07.06.2021 findet eine Regionalausschusssitzung der RPGHarz statt. Die dort zu behandelnde Beschlussempfehlung zum Anhörungs- und Beteiligungsverfahren des Teilplanes ist allerdings nicht im Netz einsehbar. Wann ist mit der Fertigstellung und Veröffentlichung dieses Teilplanes zu rechnen?
3. Bei der Errichtung von WKA, besteht gleichermaßen die Forderung, die Belange des Artenschutzes an WKA mit dem erforderlichen Ausbau der erneuerbaren Energien in Einklang zu bringen. Welche Möglichkeiten der Einflussnahme, zur Minimierung von artenschutzrechtlichen Betroffenheiten beim Bau und Betrieb von WKA, sieht die Kreisverwaltung? Wie und in welcher Form wurden/werden diese bei der Fortschreibung des Teilplanes „Erneuerbare Energien – Windenergienutzung“ bzw. im neuen Entwicklungsplan für die Planungsregion Harz eingebracht?
4. Wann ist mit dem Ergebnis der Fortschreibung des Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz zu rechnen?