Bewerbung für das EU-Programm zur Klimaneutralität bis 2030

Datum: 24.11.2021 Nummer: VII/2021/03277

Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, Halle.

Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Halle strebt die frühzeitige Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2030 an und schreibt das entsprechende Klimaschutzkonzept entsprechend fort. an und folgt dabei dem Grundgedanken, Umwelt und Ökonomie zu verbinden. Das Ziel der Klimaneutralität soll deutlich früher erreicht werden, als es die derzeitigen gesetzlichen Regelungen in Deutschland vorsehen. Zur Sicherstellung dieses Ziels werden für jeden der relevanten Sektoren Teilklimaschutzpläne entwickelt. Die relevanten Sektoren sind Energie, Gebäude, Industrie und Gewerbe, Mobilität, Landwirtschaft. Für das Erreichen einer netto-Null-Klimaneutralität werden für jeden der Sektoren Transformationswege entwickelt und mit zeitlich verankerten Minderungszielen versehen. Aus den Teilklimaschutzplänen je Sektor wird bis Ende 2022 ein neues ganzheitliches Klimaschutzkonzept für die Stadt entwickelt. Im Zuge dieser Vorgehensweise wird geprüft, ob Klimaneutralität bis 2030 erreicht werden kann.

2. Zur Sicherstellung der Finanzierung dieses Ziels überprüft die Stadtverwaltung laufend Programme des Landes, des Bunds und der EU mit dem Ziel, Fördermittel zu erhalten. Insbesondere prüft beteiligt sich die Stadtverwaltung eine Beteiligung beteiligt sich die Stadt an der Ausschreibung „100 climate-neutral cities by 2030 – by and for the citizens“ der Europäischen Kommission mit einer eigenen Bewerbung.

3. Die Stadtverwaltung berichtet bis zum Bewerbungsschluss für das Programm fortlaufend im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Ordnung über den aktuellen Stand der Vorbereitungen.

4. Die eventuelle Bewerbung wird dem Stadtrat rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist zur Kenntnis vorgelegt.

5. Falls die Stadtverwaltung zum Prüfergebnis kommt, dass der Abschluss eines Klimaschutzvertrags entsprechend der Ausschreibung unter 2. unvertretbare wirtschaftliche Risiken für die Stadt oder die städtischen Unternehmen bedeuteten würde, ist das Klimaschutzkonzept der Stadt Halle bis Ende 2022 so anzupassen, dass die Ziele des entsprechenden EU-Programms so weit wie möglich erreicht werden können. Das gilt unter der Maßgabe, dass die wirtschaftlichen Risiken für die Stadt und die städtischen Unternehmen minimiert werden und die Maßnahmen sozial verträglich zu gestalten sind. Hierbei können Annahmen zu notwendigen Förderprogrammen des Landes, des Bundes oder der EU getroffen werden, ebenso technische Annahmen wie z.B. die Verfügbarkeit von ausreichend klimaneutralem Wasserstoff bis 2030, um nicht vermeidbare Brennstoff-Verbrennung zur Wärme- oder Stromerzeugung zu ermöglichen. Das Klimaschutzkonzept hat dabei alle Sektoren entsprechend der Definition des unter 2. angeführten EU-Programms zu berücksichtigen.

6. Bei der Erarbeitung von Maßnahmen (innerhalb des EU-Programms oder außerhalb) sowie bei der Beantragung von Fördermitteln zur Erarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen sollen die Kompetenzen innerhalb der städtischen Unternehmen genutzt werden. Die städtischen Unternehmen werden dazu aufgefordert, ihre bereits jetzt (insbesondere im Energiesektor) umfangreichen Anstrengungen zu intensivieren, um das angestrebte Ziel einer Klimaneutralität bis 2030 zu ermöglichen.

7. Bei der Erarbeitung und während der Umsetzung der Maßnahmen sind die Bürgerschaft, die Unternehmen und weitere Stakeholder (z.B. HalleZero e.V.) der Stadt Halle intensiv zu beteiligen, da zur Erreichung des Ziels eine intensive Mitwirkung aller notwendig ist. Hierzu unterstützt die Stadtverwaltung die Einrichtung eines Klimaschutzrats.