Keine städtischen Flächen für Zirkusbetriebe mit Wildtieren

Datum: 06.09.2019 A0173/19

Fraktion Grüne/ future! Magdeburg

Der Stadtrat möge beschließen:
Die Flächen in städtischem Eigentum oder Besitz werden künftig nur noch Zirkusbetrieben oder
Veranstaltern überlassen, die keine Tiere wild lebender Arten, sogenannte Wildtiere, mitführen.
Wildtiere in diesem Sinn sind insbesondere Affen, antilopenartige Tiere, Bären, Elefanten,
Flusspferde, Giraffen, Greifvögel, Großkatzen, Kängurus, Nashörner, Papageien, Reptilien
(Krokodile, Schlangen, Echsen u.a.), Robben, Strauße, Wildformen von Rindern sowie Zebras.
Um Überweisung in die Ausschüsse KRB und FG wird gebeten.

Begründung:
Wildtiere können in reisenden Betrieben praktisch nicht tiergerecht gehalten werden, denn die
Haltungsanforderungen für Wildtiere sind sehr anspruchsvoll. Daher hat es auf Bundesebene
mehrmals Entschließungen und Initiativen für ein Verbot von Wildtieren in Zirkusbetrieben
gegeben. Tierschützer und Tierärzte fordern seit Jahren ein Verbot von Wildtieren auf Reisen.
Allerdings wurde der bundesgesetzliche Tierschutz bislang nicht angepasst. In Ländern wie
Österreich, Großbritannien oder Bulgarien ist die Wildtierhaltung in Zirkussen bereits seit Jahren
verboten. Es gibt genügend Beispiele für Zirkusunternehmen, die allein durch ihre Akrobaten
und Showeinlagen überzeugen.
Zahlreiche Städte haben Beschlüsse gefasst, wonach öffentliche Einrichtungen und Flächen
Zirkusbetrieben mit Wildtieren nicht mehr zur Verfügung gestellt werden sollen. Die
Rechtmäßigkeit eines kommunalen Wildtierverbotes ist umstritten. Hier liegen Urteile mit
teilweise widersprüchlichen Ergebnissen vor. Ebenfalls besteht keine einheitliche
Rechtsprechung zu Gunsten der Zirkusbetriebe.
Rechtsexperten gehen davon aus, dass kommunale Wildtierverbote zulässig sind,
insbesondere wenn neben tierschutzfachlichen Erwägungen auch kommunalrechtlich relevante
Aspekte der
Gefahrenabwehr als wesentlicher Grund für eine solche Regelung genannt werden.
Nicht zuletzt geht von Großwildtieren, wie Elefanten oder Raubkatzen, ein hohes
Gefahrenpotential aus. Die Schaustellung von Großtieren oder Tiermengen in besonderem
Maße ist gefährlich, weil die ausbruchssichere und/oder zugleich verhaltensgerechte
Unterbringung solcher Tiere eines von Ort zu Ort ziehenden Unternehmens in der Regel schwer
möglich ist. Dies gilt gerade auch hinsichtlich größerer Tiere oder zu Beiß- oder anderen
Angriffsattacken oder Fluchtverhalten neigender, oftmals verhaltensgestörter Tiere, die eben
nicht seit Jahrhunderten domestiziert wurden. Durchschnittlich mehrere Dutzend teils
gefährliche Ausbrüche von Tieren im Zirkus pro Jahr, bei großen und auch kleineren Betreiben,
bestätigen die Notwendigkeit einer solchen Regelung.
Es bestehen allerdings auch andere sachliche Gründe, die Nutzung der in Rede stehenden
Flächen nur ohne Wildtiere zu gestatten. Der Verwaltungsaufwand für die Kontrolle und sichere,
tier- und umweltgerechte und hygienische Unterbringung von Wildtieren bildet ebenfalls einen
hinreichenden sachlichen Grund, reisende Betriebe mit den im Beschluss genannten Tieren
jedenfalls auf städtischen Flächen nicht zuzulassen. Da immer wieder Zirkustiere aus ihren
Stallungen, Käfigen und provisorischen Haltungen ausbrechen, werden hierbei auch nicht
selten Menschen verletzt sowie der Verkehr und die Tiere gefährdet.
Aufgrund der Allzuständigkeit des Stadtrates sowie der auch gem. § 45 KVG LSA
vorgesehenen Beschlusskompetenz über die Einschränkung öffentlicher Einrichtungen ist der
Stadtrat zuständig. Speziell beim Max-Wille-Platz am Kleinen Stadtmarsch, auf dem solche
Zirkusvorstellungen stattfinden, ist aufgrund einer jahrzehntelangen Praxis von einer
öffentlichen Einrichtung für Veranstaltungen auszugehen, deren Nutzung der Stadtrat
bestimmen bzw. beschränken kann.